Fragen zu Produkten
Wenn folgende Fälle vorkommen, kann die Streuobstwiese nicht biozertifiziert werden: Wenn eine Austriebsspritzung mit Insektiziden erfolgt, wie dies bei Jungbäumen praktiziert wird. Eine Behandlung mit Rapsöl wäre zulässig. Wenn der Traufbereich der Baumkronen über eine konventionell bewirtschaftete Fläche (Acker etc.) oder eine Straße ragt. Wenn Herbizide eingesetzt werden. Dies wird praktiziert, um Baumscheiben junger Bäume freizuhalten oder unerwünschte randliche Vegetation (Schlehen, Brombeeren) zurückzudrängen. Wenn mineralische Dünger eingesetzt werden. Organische Dünger wie Stallmist sind erlaubt. Wenn die Umstellung auf den Bioanbau noch nicht 3 Jahre her ist.
Ein umstrittenes Thema im Naturkostbereich ist die Frage der Einweg- oder Mehrwegverpackung. Die Verpackung des Bag-in-Box-Apfelsaft hat eine Mehrwegkomponente (den Umkarton) und eine Einwegkomponente (den Polyethylenbeutel). Vorteil des Systems ist das geringe Transportgewicht und die lange Haltbarkeit des angezapften 5l- oder 10l-Saftschlauchs.
Kontrolle der Obstwiesen:
Bei Vertragsabschluss wird die Fläche das erste Mal durch die Biokontrollstelle ABcert kontrolliert. Zu den Kontrollkriterien siehe oben (Verweis). In den Folgejahren finden stichprobenartig Kontrolluntersuchungen statt. Jede Fläche wird dabei im 3-jährigen Turnus aufgesucht.
Kontrolle der Liefermenge:
Im August findet eine Ernteschätzung auf den Flächen statt. Dies geschieht stichprobenweise, d.h. jedes Jahr wird ca. 1/3 der Flächen geschätzt. Bei der Obstannahme wird kontrolliert, ob die gelieferte Menge mit der geschätzten übereinstimmt.
Kontrolle der Keltereien:
Die Projektkeltereien verarbeiten sowohl konventionelles als auch Bio-Obst. Beide Wege müssen streng voneinander getrennt sein. Deshalb überprüft die Biokontrollstelle die getrennte Obstannahme und die getrennte Verarbeitung. Nur für die Menge der angenommenen Bio-Äpfel und den erhaltenen Saft werden Flaschenetiketten an die Kelterei ausgegeben. So ist gewährleistet, dass „nicht mehr Biosaft aus der Kelterei rausgehen, als Äpfel reingekommen sind“.
Kontrolle des Warenflusses:
Unter Warenfluss wird der Weg der Äpfel in die Kelterei und von dort zum Händler verstanden. Der Warenfluss wird dokumentiert und von Bioland überprüft.
Kontrolle des Bodens:
Besteht ein begründeter Verdacht, werden auf der Obstwiese Bodenproben entnommen und analysiert.Der Schlaraffenburger Apfelsaft in der Glas-Mehrwegflasche ist 2 Jahre lang haltbar. Er enthält weder Konservierungsstoffe noch andere Zusätze. Vielmehr kommt das Verfahren der Kurzzeiterhitzung zum Einsatz. Beim Keltervorgang wird der gepresste Saft für eine kurze Zeit erhitzt und dann gleich wieder abgekühlt. Der ganze Vorgang dauert ca. 90 Sekunden. Auf diesem Weg sterilisiert, gelangt er unter größtmöglicher Schonung des ursprünglichen Geschmacks und der wichtigen Inhaltsstoffe in die Flasche.
Nach den strengen Bioland-Richtlinien wird er aus naturtrübem Schlaraffenburger Apfelsaft hergestellt. Ähnlich wie bei der Apfelwein-Herstellung wird der Saft mit Hefen zur Gärung gebracht. Im Vergleich zur Apfelwein-Herstellung wird die Gärung des Cidre früher gestoppt. So resultiert eine natürliche Restsüße bei einem niedrigeren Alkoholgehalt (3,5 % Vol. Alkohol).
Fragen zum Unternehmen
Der Markenname „Unser Schlaraffenburger Apfelsaft“ wurde zu Projektbeginn in 2003 geboren. Er steht für die Identifikation mit dem Raum Aschaffenburg. Wenn die Landschaft um Aschaffenburg sich im Frühjahr zur Zeit der Obstblüte in ein duftendes Blütenmeer verwandelt, ist der Vergleich mit einem Schlaraffenland leicht nachzuvollziehen.
Die Schlaraffenburger Region ist der Bayerische Untermain. Es werden nur Streuobstwiesen unter Vertrag genommen, die in der Stadt Aschaffenburg, im Landkreis Aschaffenburg und im Landkreis Miltenberg liegen. Sowohl Stadt als auch Landkreis Aschaffenburg unterstützen das Projekt ideell und finanziell und vertreten ihr Interesse an der Einhaltung der Regionalität.
Der naturschutzfachliche Wert der Streuobstwiesen liegt im Nebeneinander von Obstbäumen und Wiesen. Dieser Wert kann nur mit einer extensiven Bewirtschaftung erhalten werden. Daher zählen die Streuobstwiesen zu den typischen Kulturlandschaften. Der Steinkauz steht für zahlreiche Tiere und Pflanzen, die typisch für Streuobstwiesen sind. Der Steinkauz brütet in älteren Bäumen mit Baumhöhlen und jagt „zu Fuß“ auf gemähten Wiesen nach Regenwürmern und Insekten. Am Bayerischen Untermain findet der geschützte Vogel landesweit seinen Verbreitungsschwerpunkt. Die naturschutzgerechte Bewirtschaftung der Wiesen wird durch die Schlaraffenburger Streuobstagentur geprüft. Die Bewirtschafter der Streuobstwiesen sind vertraglich verpflichtet, alte Bäume möglichst lange stehen zu lassen und abgängige Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen.
Fragen zum Projekt
Das Aschaffenburger Streuobstprojekt hat das Ziel, die Streuobstwiesen der Region durch eine wirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Die ökologische Bewirtschaftung sichert die Artenvielfalt und eine abwechslungsreiche Landschaft. Aus dem knackigen Obst entsteht ein urgesundes Lebensmittel.
Das Projekt wurde mit Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds und mit Unterstützung der Stadt Aschaffenburg und des Landkreises Aschaffenburg aufgebaut. Die Förderung durch den Naturschutzfonds fällt Ende 2006 weg. Seitdem steht das Projekt auf eigenen Beinen. Stadt und Landkreis Aschaffenburg unterstützen weiterhin die Naturschutzarbeit im Projekt.
2011 sind 140 Projektteilnehmer mit 9.000 Obstbäumen im Schlaraffenburger Projekt organisiert. Die Erntemenge beträgt je nach Jahr zwischen 100 und 500 Tonnen.