
Eine Pressemitteilung des LBV (Quelle Foto)
Hilpoltstein, 27.07.2017 – Immer wieder erreichen den LBV Hinweise, dass Landwirte von Behörden gezwungen werden, Schwalbennester aus ihren Ställen zu entfernen und die Rauchschwalben zu vertreiben. Als Begründung nennen Behördenvertreter eine EU-Vorschrift aus der Futtermittelhygieneverordnung. „Diese besagt jedoch lediglich, dass gefährliche Kontaminationen von Futtermitteln durch Tiere und Schädlinge, also z.B. durch nennenswerte Mengen von Vogelkot, so weit wie möglich zu verhindern sind“, erläutert der LBV-Landwirtschaftsexperte Matthias Luy. Vögel oder deren Nester im Stall sind jedoch für Kontrolleure kein Grund für Beanstandungen. Befolgen Landwirte die falschen Anweisungen begehen sie dagegen eine Straftat, denn Schwalben und ihre Nester sind ganzjährig sowohl durch EU-, als auch Bundes- und Landesgesetze geschützt.